Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.07.2004

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03   

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https://dejure.org/2004,2040
BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2004,2040)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.2004 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2004,2040)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 (https://dejure.org/2004,2040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 99; VwVfG § 40; ThürVSG § 11 Abs. 2
    In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 99
    "in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ...

  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung der obersten Aufsichtsbehörde, geheimhaltungsbedürftige Behördenakten dem Verwaltungsgericht vorzulegen; Vorrang vor den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften ; Voraussetzungen für die Geheimhaltungsbedürftigkeit von Aktenbestandteilen

  • Judicialis

    VwGO § 99; ; VwVfG § 40; ; ThürVSG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 99; VwVfG § 40; ThürVSG § 11 Abs. 2
    "in-camera"-Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage; Verpflichtung zur Zurückhaltung der Akten nach allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften; ordnungsgemäße Ermessensausübung, Differenzierung bei Verschiedenartigkeit der Gründe für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1208 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 334
  • DVBl 2004, 1493
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03
    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschluss vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03
    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschluss vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Akten und Unterlagen der Sicherheitsbehörden sind nicht schon wegen ihres Wesens geheimhaltungsbedürftig; vielmehr richtet sich die Geheimhaltungsbedürftigkeit nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO, im Falle der Geltendmachung von Amtsgeheimnissen also danach, ob dem Wohl des Bundes ein Nachteil bereitet würde (vgl. nur Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 1 C 7.85 - BVerwGE 75, 1 = Buchholz 306 § 96 StPO Nr. 2; Beschlüsse vom 21. Juni 1993 - BVerwG 1 B 62.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 22 und vom 26. August 2004 - BVerwG 20 F 16.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

    Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO soll der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben werden, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschluss vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 ; vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).

    Wegen der so ausgestalteten Konkurrenz zwischen den Ausnahmetatbeständen des hier relevanten § 10 IFG und des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wäre durch die Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 10 IFG das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 VwGO nicht ausgeschlossen oder auf Null reduziert, so dass für Ermessensfehler der obersten Aufsichtsbehörde nach wie vor Raum ist (Beschluss vom 26. August 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten

    Insofern ist die Vorschrift des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO im Verhältnis zu den fachgesetzlich geregelten Auskunftsansprüchen hier im Verhältnis zu § 15 Abs. 2 BVerfSchG eine prozessrechtliche Spezialnorm (Beschlüsse vom 19. August 1964 BVerwG 6 B 15.62 BVerwGE 19, 179 und vom 13. Juni 2006 a.a.O.; vgl. auch Beschlüsse vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 8.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34 und vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 37).
  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 1755/10
    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10

    Vorlage von Unterlagen

    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • VGH Hessen, 14.08.2012 - 27 F 1354/11
    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • VGH Hessen, 02.08.2012 - 27 F 96/11

    Schützenswerte Daten Dritter - hier: Behördenmitarbeiter und Mitarbeiter

    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • BVerwG, 24.01.2005 - 20 F 2.04

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Vorlage der im angefochtenen Beschluss

    Die Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO stellt ungeachtet ihrer Rechtsnatur als prozessrechtliche oder auch materiellrechtliche Erklärung eine Ermessensentscheidung dar (vgl. dazu Beschluss vom 26. August 2004 BVerwG 20 F 16.03 DVBl 2004, S. 1493 = ThürVBl 2004, 278).
  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 52/11
    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • VGH Hessen, 23.05.2011 - 27 F 1752/10

    Vorlage von Urkunden

    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • BVerwG, 29.03.2006 - 20 F 4.05

    In-camera-Verfahren"; Rechtserheblichkeit des Inhalts der zurückgehaltenen Akten

  • VGH Hessen, 24.08.2010 - 27 F 820/10

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 44.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

  • VGH Hessen, 01.11.2007 - 27 V 1936/07

    Ermessensausübung im Rahmen einer Sperrerklärung

  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 47.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

  • BVerwG, 18.06.2008 - 20 F 46.07

    Zweck und Tatbestandsvoraussetzungen der Geheimhaltungsbedürftigkeit i.S.d. § 99

  • BVerwG, 26.05.2008 - 20 F 45.07

    Auskunftsanspruch über sämtliche beim Verfassungsschutz über seine Person

  • VG Weimar, 20.10.2023 - 7 K 491/20

    Feststellung der tatbestandlichen Erforderlichkeit der Ausübung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 15 P 1/08
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 27 F 1463/13
  • OVG Thüringen, 31.08.2007 - 10 SOV 1024/06
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3058
BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04 (https://dejure.org/2004,3058)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2004 - 7 B 86.04 (https://dejure.org/2004,3058)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 (https://dejure.org/2004,3058)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderung an die Begründung einer den Folgenbeseitigungsanspruch ausschließenden Unzumutbarkeit; Entfallen eines Anspruchs auf Folgenbeseitigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 697 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1511
  • DVBl 2004, 1492
  • DVBl 2004, 1493
  • BauR 2005, 685
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2004 - 7 B 86.04
    Der Anspruch auf Beseitigung der Folgen rechtswidrigen Handelns eines Trägers öffentlicher Gewalt entfällt, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands für den verpflichteten Rechtsträger unzumutbar ist (im Anschluss an Urteil vom 26. August 1993 BVerwG 4 C 24.91 BVerwGE 94, 100 ).

    Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. Urteil vom 26. August 1993 BVerwG 4 C 24.91 BVerwGE 94, 100 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 5 S 1276/16

    Feststellbarkeit der von einer straßenrechtlichen Widmung erfassten Grundstücke;

    Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.7.2004 - 7 B 86.04 - NVwZ 2004, 1511, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2024 - 4 L 204/22

    Entfernung einer öffentlichen Abwasserleitung von einem Privatgrundstück

    Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, juris, Rn. 59 und Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris, Rn. 7).

    Ein unverhältnismäßig hoher Aufwand kann auch ein unverhältnismäßig hoher finanzieller Aufwand sein, weil technische Schwierigkeiten bei der Folgenbeseitigung nicht erforderlich sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris, Rn. 7).

  • VGH Bayern, 05.05.2011 - 4 ZB 10.760

    Entfernung einer kommunalen Wasserleitung aus Privatgrund; Verjährung;

    Zwar kann auch ein finanzieller Aufwand nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Annahme der Unzumutbarkeit führen (BVerwG vom 12.7.2004 7 B 86/04 BayVBl 2005, 88; BayVGH vom 7.10.2004 4 B 01.1883 RdNr. 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2017 - 1 A 10865/16

    Ortsgemeinde Waldrach muss auf Privatgrundstück errichtetes Regenrückhaltebecken

    Dies ist dann der Fall, wenn damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86/04 - sowie Urteil vom 26. August 1993 - 4 C 24.91 -, jeweils juris).
  • VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05

    Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten

    Unter dem Blickwinkel des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO rügt der Kläger eine Abweichung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - sowie von dessen Beschluss vom 12. Juli 2004 - BVerwG 7 B 86.04 -.

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Folgenbeseitigung für den verpflichteten Hoheitsträger mit einem unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand verbunden ist (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100, 113 f.; Beschluss vom 12. Juli 2004 - BVerwG 7 B 86.04 - NVwZ 2004, 1511).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2019 - 2 L 10/17

    Straßenentwässerung; Pflicht der Gemeinde zur schadlosen Abwasserabführung

    Der Anspruch auf Beseitigung der Folgen rechtswidrigen Handelns eines Trägers öffentlicher Gewalt entfällt zwar, wenn die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands für den verpflichteten Rechtsträger unzumutbar ist (BVerwG, Beschluss vom 12.07.2004 - 7 B 86.04 -, NVwZ 2004, 1511, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2010 - 11 A 1648/06

    Heranziehung der Grundsätze der DIN 4150 Teil 2 zur Beurteilung von

    zur Zumutbarkeitsgrenze für Folgenbeseitigungsansprüche: BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, DVBl. 2004, 1493.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2007 - 11 LA 172/07

    Ingangsetzen einer Rechtsmittelfrist und Wirksamwerden eines Verwaltungsakts bei

    Eine auf ungenügende Sachaufklärung gestützte Verfahrensrüge nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO hat jedenfalls dann keinen Erfolg, wenn der Rechtsmittelführer seine diesbezüglichen Mitwirkungspflichten verletzt hat, was dann zutrifft, wenn eine durch einen Anwalt vertretene Partei die von ihr vermisste Beweiserhebung nicht beantragt hat (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 12.7. 2004 - 7 B 86.04 -, NVwZ 2004, 1511; Kopp/Schenke, a. a. O., § 124 Rdnr. 7 b).
  • VG München, 11.02.2010 - M 10 K 07.6050

    Verlegung einer Wasserleitung auf Privatgrund; Beseitigungsanspruch;

    Der Beklagte muss darlegen, dass ihm durch die Beseitigung ein unverhältnismäßig hoher Aufwand entsteht, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinerlei Verhältnis steht (BVerwG v. 12.7.2004, Az.: 7 B 86.04 = BayVBl. 2005, 98).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2016 - 1 B 11.15

    Folgenbeseitigungsanspruch; Widmung; Aufhebung; Veränderungssperre; Verjährung;

    Die Unzumutbarkeit der Folgenbeseitigung ist gegeben, wenn mit ihr ein unverhältnismäßig hoher - etwa finanzieller - Aufwand verbunden ist, der zu dem erreichbaren Erfolg bei allem Respekt für das Verlangen nach rechtmäßigen Zuständen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr steht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2004 - 7 B 86.04 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Fernbushaltestelle an einem

  • VG Trier, 04.04.2018 - 9 K 9300/17

    Ausschluss eines Folgenbeseitigungsanspruchs bei Unzumutbarkeit; Erlöschen des

  • VG Cottbus, 16.06.2022 - 5 K 451/16
  • VGH Bayern, 11.11.2022 - 8 ZB 22.1469

    Abstützung einer Gemeindestraße auf Privatgrund

  • VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 ZB 22.2586

    Klage gegen Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen

  • VG Freiburg, 11.11.2008 - 3 K 955/07

    Folgenbeseitigungsanspruch wegen Einbringung von Abbruchmaterial bei Erstellung

  • VG Bayreuth, 25.05.2012 - B 5 K 11.130

    Herstellung eines rückstaufreien Abwasserkanals; Anspruch auf Erschließung

  • VG Aachen, 27.09.2011 - 7 L 326/11

    Herleitung eines Anspruchs auf ein Tätigwerden des Unterhaltungspflichtigen aus

  • VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
  • VG Koblenz, 18.10.2021 - 1 K 504/21

    Kein Anspruch auf Neupflanzung eines Friedbaums mit einem Stammdurchmesser von

  • VGH Bayern, 19.11.2008 - 4 ZB 06.2656

    Wasserleitung; Privatgrund; Beseitigungsanspruch; Duldungspflicht

  • VG Köln, 24.06.2008 - 17 K 5253/06
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